Tapeten werden meist als Wandschmuck und Gestaltungsmittel eingesetzt und dienen in erster Linie als Blickfang. In dieser Funktion haben sie nahezu ausschließlich optische Anforderungen zu erfüllen. Technische Eigenschaften, wie Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz, Raumklima usw. werden den Tapeten nicht zugeschrieben.
Folglich stehen bei der Beurteilung von Tapeten die optischen Anforderungen im Vordergrund. Wenn die optischen Anforderungen nicht erfüllt werden, ist zwangsläufig die Zielfunktion nicht erfüllt, und die Leistung ist mangelhaft. Allerdings ist bei der visuellen Beurteilung zu berücksichtigen, dass es sich um Applikationen und somit um Leistungen handelt, welche in handwerklicher Ausführung und unter verschiedenen Bedingungen erstellt wurden. Sie können deshalb auch nicht die exakte Gleichmäßigkeit industriell hergestellter Produkte aufweisen, die unter stets gleichartigen Bedingungen, wie beispielsweise Klima und Beleuchtung, meist maschinell in Serie gefertigt werden.
Speziell im Streiflicht ist es unvermeidbar, dass arbeitsprozessbedingte minimale Unregelmäßigkeiten sichtbar werden. Es gehört zu der Eigenart einer handwerklichen Bauleistung, dass sie nicht eine absolute Geradlinigkeit oder Exaktheit im mathematischen Sinne aufweist. Gerne unterstütze ich Sie bei der Begutachtung Ihrer Tapezierarbeiten und bei der Frage, ob die optischen Unregelmäßigen hinzunehmen sind oder nicht!